Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine App, um eine digitale Beratung in Anspruch zu nehmen?

Nein das ist nicht der Fall, denn es funktioniert auf jedem Endgerät über deinen Web-Browser.

Was bedeutet Makler nach §34 d Abs. 1 ?

Versicherungsmakler nach §34 d Abs. 1 ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer.